Gemeinsam stark.
Die Maler- und Lackierer-Innung Vechta ist der freiwillige Zusammenschluss selbstständiger Handwerker aus dem Maler- und Lackiererhandwerk im Landkreis Vechta.
Eine Körperschaft, die für ihre Betriebe arbeitet.
Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach der Handwerksordnung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, die Aufsicht führt die Handwerkskammer Oldenburg. Die Geschäfte führt die Kreishandwerkerschaft Vechta im Haus des Handwerks.
Mitgliedsbetriebe
Aus 8 Gemeinden im Landkreis Vechta.
Im Vorstand
Ehrenamtlich, alle aus der Praxis.
Ausbildungsberufe
Maler/in und Lackierer/in, Fahrzeuglackierer/in.
Geschäftsstelle
Im Haus des Handwerks, An der Gräfte 22 in Vechta.
Was die Innung für ihre Mitglieder tut.
- InteressenvertretungDie Belange der Maler- und Lackiererbetriebe gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten.
- WeiterbildungSeminare zu neuen Techniken, Betriebswirtschaft, Steuern und Organisation.
- RechtshilfeBeratung bei rechtlichen, tariflichen und arbeitsrechtlichen Fragen.
- InkassoUnterstützung, wenn Kunden offene Rechnungen nicht bezahlen.
- ÖffentlichkeitsarbeitDas Maler- und Lackiererhandwerk in der Region sichtbar machen.
- ErfahrungsaustauschInnungsversammlungen und Treffen, auf denen Betriebe voneinander lernen.
- ArbeitsschutzArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitgliedsbetriebe.
Drei Organe, klare Aufgaben.
Innungsversammlung
Alle Mitglieder. Sie beschließt Haushalt, Jahresrechnung, Beiträge, Ausschüsse, Wahlen und Satzungsänderungen und entlastet Vorstand und Rechnungsprüfer.
Vorstand
Obermeisterin, Stellvertreter und drei weitere Mitglieder, gewählt von der Versammlung. Er entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Zum Vorstand
Gesellenprüfungsausschuss
Je ein Mitglied für die Arbeitgeber, die Gesellen und die Berufsschule. Er nimmt die Gesellenprüfungen ab.
In drei Schritten in die Innung.
Mitglied werden können Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die mit dem Maler- und Lackiererhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sind, auch juristische Personen und handwerkliche Nebenbetriebe. Betriebe eines handwerksähnlichen Gewerbes können Gastmitglied werden.
Beitrittserklärung ausfüllen
Beitrittserklärung (PDF) herunterladen, ausfüllen und unterschreiben.
An die Geschäftsstelle senden
Per Post, Fax (04441 941-250) oder eingescannt an info@malerinnung-vechta.de. Fragen beantworten wir unter 04441 941-0.
Willkommen in der Innung
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Danach erscheint Ihr Betrieb in der Betriebssuche.
Immer auf dem neuesten Stand.
Rundschreiben und Seminare halten Sie über neue Techniken, Betriebswirtschaft, Steuern und Organisation auf dem Laufenden. Dazu kommen Rechtshilfe, Unterstützung beim Inkasso, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.